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Allgemeine Informationen zur İÜYÖS
An der Aufnahmeprüfung der Universität Istanbul für Studienanwärter aus dem Ausland bzw. für ausländische Studienanwärter (Aufnahmeprüfung für internationale Studierende) – (İÜYÖS) können im Ausland lebende oder ausländische Studienanwärter teilnehmen, die an der Universität Istanbul (İÜ) studieren möchten bzw. die sich für Studienplatzkontingente für ausländische Studierende an anderen türkischen Universitäten bewerben möchten. Diese Aufnahmeprüfung wird von der Universität Istanbul abgehalten.
Bewerbungsbedingungen
Studienplatzanwärter, die in der letzten Klasse des Gymnasiums sind bzw. das Gymnasium bereits abgeschlossen haben können sich für diese Prüfung bewerben, wenn sie
- über keine türkische Staatsangehörigkeit verfügen,
- bei ihrer Geburt türkische Staatsbürger waren, jedoch die Erlaubnis zum Austritt aus der türkischen Staatsangehörigkeit vom türkischen Innenministerium erhalten haben sowie deren minderjährige Kinder, die auf diesem Erlaubnisbeschluss eingetragen sind bzw. die belegen können, dass sie über die Bescheinigung zu Nutznießung der durch das türkische Staatsbürgerschaftsgesetz zuerkannten Rechte verfügen (gemäß dem türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901, Paragraph 7 „(1) Als Kind eines Vaters oder einer Mutter mit türkischer Staatsbürgerschaft in einer Ehebeziehung innerhalb der Türkei oder im Ausland geborene Kinder sind türkische Staatsbürger.“) Ausländischen Studienplatzanwärtern wird empfohlen, die Bestimmungen des türkischen Staatsbürgergesetzes näher einzusehen.
- nach der Geburt die türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben und in diesem Zusammenhang über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügen,
- über die Folgeden eigenschaften verfügen:
- die türkische Staatsangehörigkeit besitzen und vor dem 01.02.2013 die letzten drei Jahrgänge der Sekundarstufe II außerhalb der Türkei und der Türkischen Republik Nord Zypern (TRNZ) abgeschlossen haben (einschließlich derjenigen, die die Sekundarstufe II vollständig in einer vom türkischen Erziehungsministerium anerkannten türkischen Schule außerhalb der Türkei und der TRNZ abgeschlossen haben)
- mit der Sekundarstufe II nach dem 01.02.2013 begonnen und diese vollständig außerhalb der Türkei und der TRNZ abgeschlossen haben (einschließlich derjenigen, die die Sekundarstufe II vollständig in einer vom türkischen Erziehungsministerium anerkannten türkischen Schule außerhalb der Türkei und der TRNZ abgeschlossen haben)
- die nordzyprische Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz in der TRNZ haben, die Sekundarstufe II in TRNZ abgeschlossen und die GCE AL-Prüfung (The General Certificate of Education-Advanced Level) bestanden haben sowie von 2005 bis 2010 als ordentliche Schüler in den Mittelschulen und Gymnasien in anderen Ländern immatrikuliert waren und die GCE AL-Prüfung bestanden haben und/ oder bestehen werden.
Angaben zum Alltag an der Universität Istanbul finden Sie in der unten angeführten Pdf-Datei.
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