Anmeldung

KALENDERDATUM



An der Aufnahmeprüfung der Universität Istanbul für  Studienanwärter aus dem Ausland bzw. für ausländische Studienanwärter (Aufnahmeprüfung für internationale Studierende) – (İÜYÖS) können im Ausland lebende oder ausländische Studienanwärter teilnehmen, die an der Universität Istanbul (İÜ) studieren möchten. Diese Aufnahmeprüfung wird von der Universität Istanbul abgehalten.

Die Aufnahmeprüfung İÜYÖS 2019 wird am Samstag, den 27. April 2019 um 15:00 Uhr türkischer Zeit beginnen.

Zu welchen Uhrzeiten die Prüfung an den weltweiten Prüfungsorten jeweils abgehalten wird, können Sie auf der offiziellen Webseite der Universität einsehen: http://yos.istanbul.edu.tr

Die Aufnahmeprüfung İÜYÖS wird an allen Prüfungsorten zur gleichen Uhrzeit abgehalten.

Studienplatzanwärter, die in der letzten Klasse des Gymnasiums sind bzw. das Gymnasium bereits abgeschlossen haben und:

a) wenn sie keine türkische oder nordzyprische Staatsangehörige sind (Ausländer),

b) wenn sie gebürtige türkische Staatsbürger sind und die Erlaubnis zum Austritt aus der türkischen Staatsangehörigkeit vom türkischen Innenministerium erhalten haben, und ggf. belegen können, dass ihr(e) im Erlaubnis eingetragene(s) minderjährige(s) Kind(er) über sämtliche Rechte verfügen, die durch das türkische Gesetz Nr. 5203 ihnen zugeteilt wurde.

c) wenn sie nach der Geburt die türkische Staatsangehörigkeit erhalten haben oder über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügen,

d) wenn sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen und vor dem 01.02.2013 die letzten drei Jahrgänge der Sekundarstufe II außerhalb der Türkei und der Türkischen Republik Nord Zypern (TRNZ) abgeschlossen haben (einschließlich derjenigen, die die Sekundarstufe II vollständig in einer vom türkischen Erziehungsministerium anerkannten türkischen Schule außerhalb der Türkei und der TRNZ abgeschlossen haben); wenn sie mit der Sekundarstufe II nach dem 01.02.2013 begonnen und diese vollständig außerhalb der Türkei und der TRNZ abgeschlossen haben (einschließlich derjenigen, die die Sekundarstufe II vollständig in einer vom türkischen Erziehungsministerium anerkannten türkischen Schule außerhalb der Türkei und der TRNZ abgeschlossen haben),

e) wenn sie die nordzyprische Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz in der TRNZ haben, die Sekundarstufe II in TRNZ abgeschlossen und die GCE AL-Prüfung (The General Certificate of Education-Advanced Level) bestanden haben sowie von 2005 bis 2010 als ordentliche Schüler in den Mittelschulen und Gymnasien in anderen Ländern immatrikuliert waren und die GCE AL-Prüfung bestanden haben und/ oder bestehen werden, können sich für die Prüfung anmelden.

Kategorie 1

Für Prüfungsteilnehmer aus Algerien, Mali, Ägypten, Mauretanien, Sudan und

Syrer, die an der Prüfung in der Türkei teilnehmen

5 USD oder

5 EURO oder

25 TL

Kategorie 2

Für Prüfungsteilnehmer aus Indonesien, Kasachstan und Kirgisistan

15 USD oder

15 EURO oder

75 TL

Kategorie 3

Für Prüfungsteilnehmer aus Aserbaidschan, Saudi Arabien, der Türkei und der Türkischen Republik Nordzypern

70 USD oder

65 EURO oder

350 TL

Kategorie 4

Für Prüfungsteilnehmer aus Deutschland

95 USD oder
85 EURO oder
475 TL


Bankfiliale: HALK BANKASI BEYAZIT ŞUBESİ - ISTANBUL/TÜRKEI

Kontoinhaber: İSTANBUL ÜNİVERSİTESİ STRATEJİ GELİŞTİRME DAİRE BAŞKANLIĞI

SWIFT KODU : TRHBTR2AXXX

TL IBAN :       TR890001200982000004000214

USD IBAN :    TR250001200982000058000393

EURO IBAN :  TR950001200982000058000394


Unter Auftrag bzw. Notiz: bitte Ihre Studienplatzanwärter-Nummer eingeben!

Bitte vergessen Sie nicht, bei der Zahlung diese Information anzugeben.


Bitte geben Sie auf den Zahlungsschein unter der Rubrik Auftrag bzw. Notiz Ihre Studienplatzanwärter-Nummer an! Nach erfolgter Zahlung der Prüfungsgebühr bitte den Zahlungsbeleg sowie die Reisepass-Seite mit den Angaben zu Ihrer Person einscannen, im Bewerbungsportal einloggen und dann hochladen. Studienplatzanwärter im Ausland können die Prüfungsgebühr über Korrespondenzbanken bzw. über international operierende Banken einzahlen.

Bei der Einzahlung der Prüfungsgebühren sollten Studienplatzanwärter auf folgendes achten: 

  • Die Zahlung der Studienplatzanwärter gilt eingegangen, nachdem die Zahlung überwiesen bzw. transferiert und auf dem Konnte gebucht ist. Die Zahlungsgebühr kann nicht per Check, Bargeld im Briefumschlag, Postscheck usw. getätigt werden. 
  • Bei der Einzahlung der Prüfungsgebühren können eventuell Überweisungsgebühren anfallen. Diese sind zusätzlich zur Prüfungsgebühr zu berechnen und einzuzahlen. 
  • Die Studienanwärter sollten nach der Zahlung der Prüfungsgebühr den Zahlungsbeleg sorgfältig durchsehen und bei eventuellen Fehlern vor dem Verlassen der Bank diese korrigieren lassen.